- Die Spende an einen Verein ist immer dann absetzbar, wenn diese freiwillig und ohne Erwartung eines eigenen Vorteils erbracht wurde. Spenden an einen Sportverein sind selbst dann absetzbar, wenn Sie selbst Mitglied sind (z. B. Sie selbst in der Fußballmannschaft spielen und für die Rasenpflege spenden).
- Angaben, die in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch dokumentiert werden müssen:
- Datum der Fahrt
- Gesamtkilometerstand zu Beginn der Fahrt
- Gesamtkilometerstand am Ende der Fahrt
- Reisestart (Stadt)
- Reiseziel (Stadt, Name des Geschäftspartners etc.)
- Für den Abschluss der Bilanz ist eine jährliche Inventur notwendig. Bei der Inventur werden alle körperlichen Bestände (Rohstoffe, Betriebsstoffe oder Hilfsstoffe) ermittelt. Die Inventur muss innerhalb des Zeitrauems von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden.
- Bewirtungskosten bei Unternehmen können nur bis zu 70 % abgesetzt werden. Splittet der Gastwirt die Rechnung jedoch in Kosten für Getränke und Essen und zusätzlich die Miete für den Gastraum, so können die Kosten bis zu 100 % abgesetzt werden.
- Gestatten Sie Ihren Mitarbeitern, anstatt einer Gehaltserhöhung, die private Nutzung des betrieblichen Handys oder des Laptops, so hat dies steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile. Zum einen müsste der Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung diese versteuern, zum anderen würden die Sozialabgaben (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) steigen. Die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten des Handys und des Laptops können sogar als Betriebsausgaben abgesetzt werden.