Nicht alle Arbeitnehmer und Angestellte sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wird die Lohnsteuer entsprechend der Steuerklasse I oder IV einbehalten, dann muss keine Steuererklärung eingereicht werden, solange nicht zusätzliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus anderen Tätigkeiten entstanden sind. Dennoch sollte auch diese Personengruppe genauer hinschauen und prüfen, ob die freiwillige Abgabe der Steuererklärung einen finanziellen Vorteil bringt. Die Steuerberatung Grupp & Hieber gibt viele praktische Tipps und Hinweise, übernimmt die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu attraktiven Preisen.

Wer mehr als die pauschalen Werbungskosten von derzeit 1000 € in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann, für den lohnt sich die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung. Zu den Werbungskosten werden gezählt:

 

  • Entfernungspauschale
  • Fachliteratur
  • Arbeitskleidung
  • Gewerkschaftsbeitrag
  • Kammerbeitrag
  • Beitrag für Berufsverbände
  • Telefonpauschale
  • Kosten für die Kontoführung oder festgelegte Pauschale für die Kontoführung
  • Arbeitszimmer
  • Bewerbungskosten
  • Steuerberatungskosten
  • Weiterbildungskosten
  • Umzugskosten
  • Kosten der doppelten Haushaltsführung
  • Reisekosten (Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand) bei Auswärtstätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit

 

Kosten für Krankheit, Kur und Rehabilitation (kurz: Reha); Unterhaltsleistungen für Ex-Ehegatten, Kinder und Eltern, Kinderbetreuungskosten sowie haushaltsnahe Dienstleistungen können zu weiteren Steuerersparnissen führen.
Gerade die Themen Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung und Entfernungspauschale sind Reizthemen für das Finanzamt. Die strengen Vorgaben der Finanzverwaltung müssen unbedingt beachtet werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ sind eine korrekt ausgestellte Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.

Mit der richtigen Wahl der Steuerklasse lassen sich die Lohnsteuerabzüge reduzieren und sie haben schon über das Jahr mehr Nettoeinkommen. Bei drohender Arbeitslosigkeit und geplanter Schwangerschaft kann der rechtzeitige Wechsel in die Lohnsteuerklasse 3 bares Geld wert sein, weil sich die gewährten Sozialleistungen an dem Nettoeinkommen der letzten Monate orientieren.

Gerade bei Immobilienvermögen, ob selbstgenutzte oder vermietete Immobilien, ist der Rat des Steuerberaters oft bares Geld wert. Sprechen Sie uns einfach in unserem Steuerbüro in Heidenheim an.