Nach einem langen Arbeitsleben kommt unweigerlich der verdiente Ruhestand. Mit dem Ruhestand endet nicht die Steuerpflicht. Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Grund ist das 2005 beschlossene Alterseinkünftegesetz. Als steuerpflichtige Einkünfte bei Rentnern und Pensionären zählen die Altersbezüge, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auch Rentner können Kosten als steuermindernd in der Einkommensteuererklärung anführen. Gerade die Kosten für Krankheit und Gesundheitsvorsorge spielen eine große Rolle. Sammeln Sie alle Belege für
- verordnete Arzneimittel und Hilfsmittel
- Zahnersatz und Zahnprothesen
- Brillen
- Fahrtkosten zum Arzt und zurück
- Kuren
- Reha-Maßnahmen
- Haushaltshilfen
Oft ist der persönliche Steuersatz geringer als der pauschale Steuersatz der Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen. Dann können Sie auch mit einer Steuererstattung rechnen.
Unsere Steuerkanzlei in Heidenheim prüft, ob für Sie als Rentner eine Steuerpflicht besteht. Gern erhalten Sie weitere Tipps, wie Sie ihre Steuerbelastung niedrig halten.